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Ihre Arbeiten sind fertig.
Wer hat die Anlage wirklich kontrolliert?

Für alle Räume, die keine Wohnräume sind, verlangt das Gesetz innert 6 Monaten nach den Arbeiten eine Abnahmekontrolle durch eine unabhängige Kontrollstelle. Das ist der zweite Blick — der Ihre Investition, Ihre Verantwortung und Ihre Nutzer schützt.

Was das Gesetz sagt

Nach Elektroarbeiten führt der Installateur seine eigene Schlusskontrolle durch. Bei Wohnräumen ist es damit erledigt. Für alles andere — Geschäft, Restaurant, Büro, Praxis, Schule, Werkstatt — verlangt die Verordnung zusätzlich eine Abnahmekontrolle durch eine unabhängige Kontrollstelle, innert 6 Monaten. Wer die Arbeiten ausgeführt hat, darf diese Kontrolle nicht durchführen und muss dem Kunden die freie Wahl lassen.

Die Falle der «schlüsselfertigen» Lösung

Eine verbreitete Praxis: Der Installateur bietet Ihnen an, «sich um alles zu kümmern», Kontrolle inbegriffen.

Abnahme durch einen Partner des InstallateursAbnahme durch eine unabhängige Kontrollstelle
InstallationsmängelGehen stillschweigend durchErkannt während der Garantie → auf Kosten des Installateurs korrigiert
Bei der nächsten periodischen KontrolleAlles kommt heraus, auf IHRE KostenSauberes Dossier, nichts zu bezahlen
Bei einem SchadenfallSie als Eigentümer müssen für die Anlage geradestehenIhr Nachweis, dass Sie das Nötige getan haben: ein unabhängiger, datierter, unterschriebener Bericht

Warum das IHR Thema ist, nicht das des Elektrikers

Sie haften für die Anlage — Eigentümer, Betreiber, Bauherr — nicht der Dienstleister.

Die einfache Regel: Sie beauftragen die Abnahmestelle. Nicht derjenige, der die Arbeiten ausgeführt hat.

So läuft es mit uns ab

1. Der Installateur schliesst abEr führt seine Schlusskontrolle durch und übergibt Ihnen seinen Sicherheitsnachweis und das Mess- und Prüfprotokoll.
2. Wir kontrollierenAbnahmekontrolle innert 6 Monaten — idealerweise vor der Schlusszahlung und der Inbetriebnahme der Räume.
3. Sie sind abgesichertAllfällige Mängel → genaue Liste zur Korrektur im Rahmen der Garantie.

Häufige Fragen

Mein Installateur sagt, er kümmere sich um die Kontrolle. Ist das ein Problem?

Für seine eigene Schlusskontrolle nicht — das ist seine Aufgabe. Für die Abnahme schon: Sie muss von einer unabhängigen Kontrollstelle durchgeführt werden, und der Bauherr muss sie beauftragen — er hat dabei die freie Wahl.

Wann muss die Abnahme erfolgen?

Innert 6 Monaten nach Abschluss der Arbeiten.

Und wenn Mängel auftauchen?

Sie erhalten eine genaue Liste — was, wo, warum — zur Weitergabe an den Installateur, der im Rahmen der Garantie korrigiert.

Was kostet das?

Feste Offerte je nach Grösse der Anlage, vorab mitgeteilt.

Arbeiten abgeschlossen? Die 6-Monats-Frist läuft.

Die Abnahmekontrolle erfolgt innert 6 Monaten nach der Schlusskontrolle Ihres Elektrikers — idealerweise vor der Schlusszahlung: Gefundene Mängel werden dann noch vom Installateur korrigiert. Wir sagen Ihnen, was Sie bereithalten müssen und was wir prüfen.

Leitfaden zur Abnahme erhalten