Das Schulhaus wird alle 5 Jahre kontrolliert. Die Verwaltung und der Werkhof mit Entsorgungsstelle alle 10 Jahre. Die Gemeindewohnungen alle 20 Jahre. Drei Rhythmen, Schreiben, die zwischen zwei Legislaturen verloren gehen — und die Gemeinde bleibt als Eigentümerin jeder Installation verantwortlich. Wir auditieren das Portfolio und glätten die Fristen über 10 Jahre.
Jedes Gebäude muss in einem festen Intervall erneut kontrolliert werden, und dieses Intervall hängt von seiner Nutzung ab. In einer Gemeinde haben selten zwei Objekte denselben Rhythmus.
| Gemeindeobjekt | Periodizität |
|---|---|
| Schule, Schulhaus, Gemeindesaal, Mehrzweckhalle | 5 Jahre |
| Öffentliche Beleuchtung | 5 Jahre |
| Verwaltung, Kirche, Entsorgungsstelle, Werkhof, Feuerwehrlokal | 10 Jahre |
| Gemeindewohnungen und -liegenschaften | 20 Jahre |
| SH3-Installationen — Erdung über den Neutralleiter, ohne separaten Schutzleiter | 5 Jahre, unabhängig von der Nutzung |
| Ein einziger Abgang im Schema III bringt die ganze Installation auf 5 Jahre. Was die ESTI-Weisung 225 sagt. | |
Jedes Objekt, seine Periodizität, das Datum des letzten bekannten Berichts, die Frist — erstellt auf Basis Ihrer eigenen Unterlagen und bei Bedarf über Ihre Liste hinaus ergänzt. Inklusive Abnahmekontrollen der in den letzten Jahren abgeschlossenen Baustellen — oft die Lücke im Dossier.
Die Kontrollen auf 10 Jahre verteilt: eine feste, planbare Ausgabe pro Jahr statt fünf Aufforderungen im selben Jahr. Unverändert in die Finanzplanung übernehmbar. Die Budgetposition für die Kontrollen formulieren wir für Sie.
Die Schreiben der Netzbetreiber können zu uns kommen statt zu Ihnen. Nichts mehr zu sortieren, nichts mehr abzulegen, keine Frist mehr, die in einer Mappe abläuft — fragen Sie uns, wie.
In einem Gemeindeportfolio oder einem grossen Objekt gibt es sehr oft irgendwo Mängel: Das macht die Koordination möglich, während sie bei einem einzelnen Gebäude keinen Sinn ergibt.
Mängel noch am selben Tag behoben, Bericht gleich im Anschluss ausgestellt. Wenn Sie möchten, dass die Korrekturen während unseres Besuchs erfolgen, organisieren wir den Einsatz mit dem Elektriker Ihrer Wahl — oder wir nennen Ihnen zwei oder drei Firmen, die so arbeiten.
Was Sie gewinnen, ist Zeit: Der Sicherheitsnachweis geht sofort raus, statt mehrere Wochen zu warten. Und ein einziger Besuch im Saal, in der Schule, statt zwei.
Wir haben keinen Hauselektriker und verdienen nichts an den Arbeiten eines anderen. Das ist die Voraussetzung für unsere Unabhängigkeit, und genau das gibt unserem Bericht seinen Wert.
Objektliste, Inventar der Kontrollen, Kosten, Zeitplan. Das Dokument dient als Anhang zum Geschäftsbericht, als Antwort auf den nächsten Wunsch der Geschäftsprüfungskommission und als Nachweis, dass Sie im Ernstfall das Nötige getan haben. Entscheid in der Kompetenz des Gemeinderats, ohne Vorlage an das Gemeindeparlament: eine Seite, ein Preis.
Sitzungsunterlagen erhaltenNein — das dürfen wir nicht. Das Gesetz trennt die Rollen: Die Kontrollstelle ist unabhängig und führt nie Arbeiten aus. Die Korrekturen bleiben bei Ihrem Elektriker; wir verschaffen ihm sogar Aufträge. Schiedsrichter, nicht Konkurrent.
Nein. Der GEAK (auf Französisch CECB) deckt die Energie und den baulichen Zustand ab — nicht die NIV-Konformität. Öffnen Sie Ihre Berichte: Die Spalte fehlt. Das Audit ist die Ergänzung, keine Doppelspurigkeit.
Je nach Frist des Netzbetreibers ist es möglich, die Kontrollen hinauszuschieben oder vorzuziehen.
Es geht an das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI, das eine letzte Frist setzt und pro Dossier 700.– Gebühr verrechnet. Wir kommen vorrangig innert 2-3 Tagen, um den Bericht vor Fristablauf abzugeben. Das Audit kostet weniger als das ESTI-Dossier.