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Häufige Fragen

Die NIV-Kontrolle,
einfach erklärt.

Sachliche Antworten auf die Fragen, die uns täglich gestellt werden.

Was ist die NIV (OIBT)?

Die NIV ist die eidgenössische Niederspannungs-Installationsverordnung (SR 734.27), auf Französisch OIBT. Sie verpflichtet jeden Eigentümer, die Sicherheit seiner Elektroinstallationen periodisch durch eine unabhängige Kontrollstelle prüfen zu lassen. Das Ergebnis ist ein Sicherheitsnachweis (SiNa), den Ihr Netzbetreiber verlangt. Es ist eine gesetzliche Pflicht in der Schweiz, keine Option – vergleichbar mit der Fahrzeugprüfung. (Die NIV regelt auch die Schlusskontrolle, die Abnahmekontrolle, die Fünfjahreskontrolle sowie weitere Punkte …)

Wer muss seine Elektroinstallation kontrollieren lassen?

Der Eigentümer der Installation. Bei einem Einfamilienhaus sind das Sie. Bei einem Mietshaus ist es der Eigentümer oder seine Liegenschaftsverwaltung. Beim Stockwerkeigentum fallen die gemeinschaftlichen Teile unter die Gemeinschaft und jede Einheit unter ihren Eigentümer. Der Mieter ist nie für die Kontrolle verantwortlich. Er muss aber dem Eigentümer jeden Mangel rasch melden und bei der Kontrolle den Zugang gewähren.

Wie oft muss kontrolliert werden?

Die Kontrollperiode hängt von der Art der Installation ab: 20 Jahre für Wohnungen, 10 Jahre für Büros und Gewerberäume, 5 Jahre für öffentlich zugängliche Betriebe (Pflegeheime, Restaurants, Schulen, Hotels) sowie für alle alten Installationen ohne Erdung nach Schema III, «SH3» (ohne gelb-grünen Leiter), 1 Jahr für Baustellen und Märkte. Ihr Netzbetreiber führt das Register und schreibt Ihnen, wenn die Frist näher rückt. Im Zweifelsfall prüfen wir die Kontrollperiode Ihres Objekts kostenlos.

Ich habe ein Schreiben meines Netzbetreibers erhalten (Romande Energie, SIL, …). Was tun?

Dieses Schreiben verlangt von Ihnen einen Sicherheitsnachweis innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel 6 Monate. Beauftragen Sie vor Ablauf der Frist eine unabhängige Kontrollstelle – wie uns. Wir kontrollieren, erstellen den Sicherheitsnachweis und das Mess- und Prüfprotokoll und übermitteln alles für Sie direkt an den Netzbetreiber. Lassen Sie die Frist nicht verstreichen: Das Dossier würde an das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI weitergeleitet, mit einer Gebühr von CHF 700.– zu Ihren Lasten.

Was ist der Unterschied zwischen periodischer Kontrolle, Abnahmekontrolle und Schlusskontrolle?

Die periodische Kontrolle prüft eine bestehende Installation in festen Abständen (20, 10, 5 Jahre oder 1 Jahr; SH3-Installationen ohne separaten Schutzleiter: 5 Jahre, unabhängig von der Nutzung). Die Abnahmekontrolle prüft eine neue oder umgebaute Installation, unabhängig vom Installateur, der sie ausgeführt hat, innerhalb von 6 Monaten nach der Schlusskontrolle und der Übergabe (gilt für Installationen, die keine Wohnungen sind oder in SH3 ausgeführt wurden). Die Schlusskontrolle führt der Installateur selbst am Ende seiner Arbeiten durch – er kann sie delegieren. Für die Abnahmekontrolle und die periodische Kontrolle muss die Kontrollstelle unabhängig von demjenigen sein, der die Arbeiten ausgeführt hat. Alles zum Schema III (SH3) →

Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?

Sie erhalten einen Kontrollbericht, der die Mängel beschreibt: was, wo, warum. Sie geben ihn an den Elektriker Ihrer Wahl weiter, der die Mängel behebt und uns anschliessend die Bestätigung zurückschickt. Damit ist Ihr Dossier beim Netzbetreiber abgeschlossen. Ein Mangel ist keine Strafe – er ist eine Korrektur, die innerhalb der Frist des Netzbetreibers vorzunehmen ist, und wir begleiten das Dossier bis zum Abschluss.

Was kostet eine NIV-Kontrolle?

Für Privatkunden sind unsere Preise pauschal und inkl. MwSt.: CHF 359.– für eine Wohnung, ab CHF 459.– für ein Einfamilienhaus, CHF 599.– für die Abnahme einer Photovoltaikanlage. Als Privatkunde profitieren Sie von 15 % Rabatt, wenn Sie vor Ort bei der Kontrolle bezahlen. Der Preis umfasst alles: Anfahrt, Messungen, Bericht und Übermittlung an den Netzbetreiber. Für Unternehmen und Kunden mit mehreren Standorten ist die Preisliste nach Volumen gestaffelt – Offerte auf Anfrage. Vollständige Preisliste ansehen →

Wie prüfe ich, ob ein Elektriker oder ein Solarinstallateur zugelassen ist?

Bevor Sie bestellen und eine Anzahlung leisten: Prüfen Sie, ob das Unternehmen im Verzeichnis der Installationsbewilligungen des ESTI aufgeführt ist, fragen Sie Ihren Netzbetreiber, ob er es kennt, und werfen Sie einen Blick auf die Google-Bewertungen. Wir selbst sind im ESTI-Verzeichnis eingetragen – Kontrollbewilligung K-284772-1 – und helfen, nicht gemeldete Arbeiten oder liegengebliebene Solaranlagen zu regularisieren. Vorbeugen ist aber besser als heilen.

Wie zähle ich die Zimmer meines Einfamilienhauses oder meiner Wohnung?

Jeder ausgebaute Raum zählt als ein Zimmer – ein zum Spielzimmer ausgebauter Keller = 1 Zimmer, eine zur Werkstatt ausgebaute Garage ebenso. Nasszellen ab der zweiten zählen ebenfalls: 3 Badezimmer = 2 Zimmer mehr. Zählen Sie zudem je ein Zimmer mehr für jede dieser Einrichtungen: Schwimmbad, Ladestation, Whirlpool, Sauna, Hammam. Nicht gezählt werden: Küche, Abstellraum, WC, Garage, Gartenhaus (sofern nicht als Werkstatt ausgebaut), Keller, Weinkeller, Waschküche, Heizraum. Photovoltaikanlage: Nach dem Zählen der Zimmer wechseln Sie in den nächsthöheren Tarif. Die angegebenen Preise enthalten 15 % Rabatt bei Bezahlung während der Kontrolle (Twint oder bar).

Was ist eine Meldung an das ESTI?

Läuft die Frist des Netzbetreibers ohne Sicherheitsnachweis ab, wird Ihr Dossier an das ESTI, das Eidgenössische Starkstrominspektorat, weitergeleitet. Das ESTI setzt Ihnen eine letzte Frist und erhebt eine Gebühr von CHF 700.– zu Ihren Lasten. Jetzt muss es schnell gehen: Wir kommen prioritär innerhalb von 2–3 Arbeitstagen, damit der Bericht vor Ablauf der Frist vorliegt. Dringende Kontrollen ansehen →

Sind Sie Elektriker? Verkaufen Sie Installationsarbeiten?

Wir sind eine unabhängige Kontrollstelle, vom ESTI zugelassen unter der Bewilligung K-284772-1. Wir verkaufen keine Installationsarbeiten und erhalten keine Provisionen von Elektrikern. Das ist eine gesetzliche Anforderung an diese Funktion – und Ihre Garantie: Ein gemeldeter Mangel ist ein echter Mangel, keine verdeckte Offerte.

Ich verkaufe meine Liegenschaft. Der Notar verlangt einen Sicherheitsnachweis – warum?

Bei einem Verkauf verlangt der Notar einen gültigen Sicherheitsnachweis – er belegt, dass die Installation konform ist. Liegt die letzte Kontrolle mehr als 5 Jahre vor der Eigentumsübertragung zurück, ist eine neue Kontrolle erforderlich. Wenn eine Transaktion wartet, kommen wir prioritär.

Was ist die Notbeleuchtung und bin ich betroffen?

Die Notbeleuchtung kennzeichnet die Ausgänge und beleuchtet die Fluchtwege bei einem Stromausfall. Betroffen ist jeder öffentlich zugängliche Betrieb: Pflegeheime, Kitas, Schulen, Hotels, Restaurants, Läden. Die Leuchten müssen funktionieren, sichtbar sein und mit aktuellem Kontrollbuch gewartet werden. Unser Audit prüft das Ganze. Audit ansehen →

Wir haben mehrere Standorte in mehreren Kantonen. Wie gehen Sie damit um?

Mit einem Rahmenvertrag: eine einheitliche Preisliste, eine Standort für Standort mit Ihren lokalen Teams koordinierte Planung, überall Berichte im gleichen Format und ein konsolidierter Terminplan für den Hauptsitz. Sie beginnen mit einer Bestandesaufnahme Ihres Portfolios: Senden Sie uns die Liste Ihrer Standorte, und Sie erhalten innerhalb weniger Tage den vollständigen Terminplan – unverbindlich. Lösungen für Unternehmen ansehen →

Kann eine Photovoltaikanlage ein unsichtbares elektrisches Risiko schaffen?

Ja: Ein vom Westschweizer Fernsehen RTS dokumentierter Fall im Kanton Waadt hat dieses Risiko bei einem Landwirtschaftsbetrieb aufgezeigt, mit Verlusten im Viehbestand durch vagabundierende Ströme. Nach Ansicht der Branchenexperten liegt das Problem nicht am Solarpanel selbst, sondern an einer schlecht geplanten, falsch angeschlossenen oder unzureichend kontrollierten Elektroinstallation. Genau das prüft eine unabhängige Kontrolle bei der Abnahme einer Photovoltaikanlage: Erdung, Durchgängigkeit der Schutzleiterverbindungen, keine Fehlerströme – durch eine Stelle, die von derjenigen, die die Anlage installiert hat, getrennt ist.
Vorsicht auch bei Verkäufern von PV-Anlagen: Vergewissern Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber oder beim ESTI, dass das Unternehmen zugelassen ist. Wir sind regelmässig bei verwaisten Anlagen im Einsatz, die von ihrem Installateur aufgegeben oder von Firmen ohne Bewilligung erstellt wurden … Die Kosten für die nachträgliche offizielle Validierung sind teils sehr hoch … Solaranlagen: Übernahme und Validierung →

Wird während der Kontrolle der Strom abgestellt? Wie lange dauert sie?

Für die Messungen können einige kurze Unterbrüche nötig sein, höchstens ein paar Minuten. Rechnen Sie mit 1 Stunde für eine Wohnung, 1 ½ bis 2 ½ Stunden für ein Einfamilienhaus je nach Grösse. Bei Läden und Betrieben planen wir ausserhalb der Stosszeiten oder ausserhalb der Betriebszeiten, um den Betrieb nicht zu stören.

Was muss ich vor der Kontrolle vorbereiten?

Wenig: den Zugang zum Elektrotableau und zu den Räumen sowie das Schreiben des Netzbetreibers, falls Sie es erhalten haben. Wenn Sie Mieter sind und die Liegenschaftsverwaltung die Kontrolle bestellt hat, besteht Ihre einzige Aufgabe darin, anwesend zu sein oder den Zugang sicherzustellen.

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